Region München: Polizei geht gegen Händler der Bio-Droge Spice vor
Der Boom, der sich innerhalb kurzer Zeit um die neuartige Modedroge Spice entwickelte, dürfte im Landkreis Erding einen Dämpfer erhalten.
Der Verkauf der als „legale Räucherware“ angepriesenen Kräutermischung wurde durch zwei Händlerinnen öffentlich vorangetrieben. "Allerdings unter Kenntnis vom Mißbrauch ihrer Kunden, die die Kräutermischung nicht als Raumduft einsetzten, sondern als Cannabisersatz rauchten.", so ein Polizeisprecher. Deshalb ermittelt derzeit die Erdinger Kriminalpolizei gegen die beiden Händlerinnen wegen strafbarer Handlungen nach dem Arzneimittelgesetz.

Die selbständig tätige 40-Jährige und ihre 24-jährige, arbeitslose Partnerin haben Plakaten vor Schulen und an Bushaltestellen im großen Stil für die Bio-Droge Spice geworben. Nach Ansicht der Polizei zielten Sie auch auf jene Käufer in Kreisen von Schülern und Jugendlichen ab, für welche die Gewürzmischung möglicherweise den Einstieg in die Welt der illegalen Drogen bedeuten kann.
Die beiden Frauen räumten ein, Kenntnis vom mißbräuchlichen Konsum ihrer SPICE-Kundschaft zu besitzen. Diese bestehe zur Hauptsache aus Cannabis-Konsumenten, die mangels Alternativen auf Spice ausweichen, da dessen Wirkung mit der des Hasch vergleichbar ist. Während einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurden bei der 24-jährigen Arbeitslosen auch einige Gramm Marihuana gefunden. Darüber hinaus beschlagnahmten die Rauschgiftfahnder der Erdinger Kriminalpolizei zusätzlich rund 360 Gramm Spice im Wert von rund 3.000,-- Euro bei der 40-jährigen Händlerin.
Spice ist ein Räucherwerk, das aus verschiedenen Kräutern zusammengesetzt ist. Wird sie geraucht, entfaltet die legal zu erwerbende Ersatzdroge eine ähnliche Wirkung wie Marihuana. Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist der Handel mit der Ersatzdroge nicht verboten. Wird jedoch vorgetäuscht, es sei ein Betäubungsmittel, dann liegt eine strafbare Handlung vor. Nach dem Arzneimittelgesetz kann Spice als Arzneimittel eingestuft werden. Liegt ein Anfangsverdacht vor, kann man sich beim Handel strafbar machen. In der Schweiz ist die Modedroge bereits verboten.
Quelle Stadtmagazin München 24, Text Robert Allmeier, Quelle Foto Polizei Polizeidirektion Erding