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Die Themen des DHV-Newsletters
Der Deutsche Hanf Verband (DHV) veröffentlicht einen monatlichen Newsletter zur internationalen Cannabispolitik, dessen Themen ich euch an dieser Stelle näher bringen möchte.
Die Themen im August 2008 Last edited by Alfa; 14-10-2008 at 21:18. |
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Die Themen im Oktober 2008
Und wieder ein Post, dem einige Links gut tun würden, die ich aber nicht setzen darf. Wer schlau ist, liest sich den Originalartikel auf der Webseite des Deutschen Hanf Verbandes durch!!!
Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes - Ausgabe Oktober 2008 * 1. Schweiz: DHV fordert - Hanfinitiative unterstützen! * 2. Prozess I: Gefängnis wegen legalen Hanföls? * 3. Prozess II: Hanfanbau am Brandenburger Tor erneut Thema vor Gericht * 4. DHV eröffnet Wahlkampfjahr mit Protestmailer * 5. Niederlande: Patient darf Cannabis anbauen * 6. Termine 1. Schweiz: DHV fordert - Hanfinitiative unterstützen! Am 30.11.2008 haben die schweizer Bürger eine Wahl, um die sie der Rest Europas beneidet. Zum ersten Mal dürfen die Einwohner eines europäischen Landes selbst und direkt entscheiden, ob Cannabis legal werden soll. Zur Abstimmung steht an diesem Tag die Volksinitiative "Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz". Wird sie von der Mehrheit der Wähler angenommen, dann muss die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft um einen neuen Artikel ergänzt werden: Art. 105a (neu) Hanf 1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei. 2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei. 3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze. 4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten. Die Einführung dieser Neuregelung wäre ein Meilenstein im Kampf für den legalen Umgang mit Cannabis und hätte Signalwirkung weit über die Grenzen der Alpenrepublik hinaus. Legaler Cannabisanbau und Besitz zur Selbstversorgung würde auch in Deutschland, Österreich und Italien von einem "Traum" zu einer echten politischen Option. Der DHV fordert deshalb alle an einer Legalisierung von Cannabis Interessierten dazu auf, die Hanfinitiative nach Kräften zu unterstützen! Wer selbst nicht in der Schweiz wählen gehen darf, kann dennoch helfen. So werden schweizweit noch Freiwillige gesucht, die Infostände machen oder Flyer und Plakate verteilen. Die wichtigste Aufgabe der deutschen Hanffreunde ist es, der Hanfinitiative finanziell unter die Arme zu greifen. Spenden an den Abstimmungsfonds werden auschließlich für die Herstellung von Informationsmaterial verwendet! Mit dem Geld werden also Plakate, Flyer, Aufkleber u.s.w. produziert. Spenden Sie! * PRO HANF * Monbijoustrasse 17 * 3011 Bern * IBAN: CH0809000000606169492 * BIC: POFICHBE Kreditinstitut des Empfängers * Die Schweizerische Post, Postfinance * Nordring 8 * 3030 Bern (CH) 2. Prozess I: Gefängnis wegen legalen Hanföls? Die nächsten Wochen bringen gleich zwei Prozesse, die keiner glauben würde, wenn sie sich ein Drehbuchautor ausgedacht hätte. Zunächst muss Floh Söllner (nicht verwand mit dem gleichnamigen Liedermacher) am 28.10.2008 um 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Hersbruck (Schloßplatz 1 in 91217 Hersbruck) erscheinen, weil er 118 Gramm Hanföl besessen hat. Das Speiseöl mit einem THC-Gehalt von 0,13 Prozent hatte er im örtlichen Bioladen erworben. Nach eigener Aussage wollte er vom gesundheitsfördernden Effekt des an ungesättigten Fettsäuren reichen und völlig legalen Produkts profitieren, so wie dies unzählige Menschen tun. Söllner hatte jedoch die Rechnung ohne die bayrische Polizei gemacht, die die Flasche mit Hanföl im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte. Kein Problem, dachte Söllner, immerhin gibt es das Zeug ja nebenan im Laden zu kaufen und gab den "Besitz von 118 Gramm Hanföl" zu. Daraufhin verurteilte das Amtsgericht den 28-jährigen wegen des "unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln" zu einer Geldstrafe oder wahlweise 30 Tagen Gefängnis. Gegen dieses Unrechtsurteil wehrt sich Söllner und bittet um Unterstützung. Söllner ruft dazu auf, als Zuschauer am Prozess teilzunehmen. Alle Besucher sollen nach Möglichkeit eine Flasche Hanföl mitbringen und dem Richter so vor Augen führen, wie weltfremd eine Verurteilung wäre. 3. Prozess II: Hanfanbau am Brandenburger Tor erneut Thema vor Gericht Weil auf der Hanfparade 2006 rund 10.000 Nutzhanfpflanzen standen, steht der Hanfaktivist Steffen Geyer wegen "illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln" vor Gericht. Dass es sich bei den Pflanzen eindeutig um THC-freien Nutzhanf handelt, wie er in der Umgebung Berlins auf hunderten Hektar wächst, steht zwar inzwischen fest, interessierte den Richter jedoch nicht. Im Mai diesen Jahres wurde Geyer im Schnellverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,- Euro verurteilt. Im Anschluss hatte er dazu aufgerufen, ihn bei den Prozesskosten zu unterstützen. Dank vieler kleiner und größerer Spenden konnte er Widerspruch einlegen und eine "ordentliche Hauptverhandlung" erzwingen, in der er das Gericht davon überzeugen will, dass die mehr als 300 Kilogramm beschlagnahmter Hanf kein Betäubungsmittel waren. Nun geht der Prozess "10.000 Hanfpflanzen am Brandenburger Tor" am 10.11.2008 ab 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße 91 in 10559 Berlin) in die zweite Runde. 4. DHV eröffnet Wahlkampfjahr mit Protestmailer Gut ein Jahr vor der Bundestagswahl 2009 hat der DHV seinen Wahlkampf gestartet. Den Auftakt macht dabei eine neue Aktion des Protestmailers, die die FDP dazu auffordert, die Legalisierung von Cannabis in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 aufzunehmen und die FDP-Macht im Bundesrat zu nutzen, um Drogenverbote zugunsten einer ideologiefreien Prävention abzubauen. An der seit 30.09.2008 laufenden Emailaktion unter dem Motto "Bürgerrechte stärken - Drogenpolitik liberalisieren!" haben sich bereits mehr als 400 Personen beteiligt. Der DHV wird die kommenden Monate nutzen und die Cannabispolitik der Parteien eingehend beleuchten. Auch eine Neuauflage der Wahlprüfsteine Cannabis ist geplant. 5. Niederlande: Patient darf Cannabis anbauen Der Hohe Rat der Niederlande, das höchste Gericht des Landes, hat einem an multipler Sklerose erkranktem Paar das Recht eingeräumt, Cannabis für die Eigenversorgung mit Medizin anzubauen. Es bestätigte damit eine Entscheidung aus dem Jahr 2006. Damals hatte ein Berufungsgericht zum Schrecken der Regierung und der Staatsanwaltschaft beschlossen, dass das Betäubungsmittelgesetz des Landes nicht angewendet werden dürfe, wenn eine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung mit Cannabis besteht. Das Gericht akzeptierte die Argumentation der Patienten, dass sie Marihuana aus Coffeeshops nicht verwenden könnten, da dieses oft mit Pilzsporen und Bakterien belastet sei. Welchen Einfluss die Entscheidung auf die Verfahren weiterer Patienten hat, ist indes unklar. 6. Termine * 28.10.2008 um 10:30 Uhr, Amtsgericht Hersbruck (Schloßplatz 1 in 91217 Hersbruck), Prozess wegen Hanfspeiseöls * 10.11.2008 um 10:00 Uhr, Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße 91 in 10559 Berlin), Prozess wegen Hanf am Brandenburger Tor * 23.11.- 27.11.2008 Amsterdam, 21. HighTimes CannabisCup * 30.11.2008 Schweiz, Abstimmung zur Volksinitiative "Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz |
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Re: Die Themen des DHV-Newsletters
Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes - Ausgabe November 2008
[top]1. Schweiz: Abstimmungskrimi oder Legalisierungsparty?Am kommenden Sonntag werden die Cannabisfreunde Europas gebannt auf die Schweiz starren. Dann zeigt sich, ob der jahrelange Kampf der Eidgenossen um ein liberaleres Drogenrecht ein glückliches Ende findet. Wenn Sie diesen Text sehen, kann Ihr Browser den Medienplayer nicht darstellen oder es ist ein anderer Fehler aufgetreten. Sollten Sie den benötigten Flashplayer nicht installiert haben, können Sie ihn hier herunter laden. Dank der Volksinitiative "Für eine vernünftige Hanf-Politk mit wirksamem Jugendschutz" darf am 30.11.2008 erstmals ein europäisches Volk direkt über die Legalisierung von Cannabis abstimmen. Weil die Wahlforscher bisher noch keinen "eindeutigen" Sieger küren wollen, mobilisieren die Hanfgegner und -befürworter noch einmal letzte Kräfte und drängen das bislang weitgehend uninteressierte Wahlvolk (voraussichtliche Wahlbeteiligung nur knapp über 40 Prozent) zur Stimmabgabe. Das Abschneiden der Hanfinitiative wird unabhängig vom Ergebnis Wirkung auch über die Schweiz hinaus entfalten. So haben Belgien und Luxemburg ihre parlamentarischen Gespräche über eine Neuregelung der Suchtmittelgesetze auf "nach der Schweizer Abstimmung" verschoben. Der DHV ruft alle Schweizer dazu auf, sich an der Abstimmung am 30.11. zu beteiligen. Steht rechtzeitig auf, die Wahllokale schließen bereits um 12:00 Uhr! [top]Mehr zum Thema
[top]2. Cannabismedizin im Deutschen BundestagMitte Oktober hat sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit zwei Anträgen zum Thema Cannabis als Medizin beschäftigt. Die Grünen hatten den Bundestag aufgefordert, die "medizinische Verwendung von Cannabis zu erleichtern". "Dazu sind Vorschriften in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen, die Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten eine Therapie auf legalem Wege ermöglichen. Rechtssicherheit wird hier durch Aufnahme eines § 31b in das BtMG geschaffen, der vorsieht, dass bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung im Regelfall die Einstellung des Strafverfahrens erfolgt." Zitat aus dem Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die GrünenDie Bundestagsfraktion Die Linke ging in ihren Forderungen sogar noch weiter. Im Gegensatz zu den Grünen, die die Cannabispatienten lediglich nicht mehr bestrafen wollen, fordert Die Linke in ihrem Antrag "Cannabis zur medizinischen Behandlung freigeben" eine echte Legalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis für die Verwendung als Medizin. "...fordert die Bundesregierung auf,Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin sieht die von viel Medieninteresse begleitete Anhörung indes mit gemischten Gefühlen. In einem offenen Brief, der rund einen Monat nach der Debatte im Gesundheitsausschuss veröffentlicht wurde, fordern Patienten und Ärzte die Politik zum Handeln auf. "Bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15. Oktober haben die befragten Experten den medizinischen Wert von Cannabisprodukten und die unbefriedigende Situation von Patienten in Deutschland, die von ihnen medizinisch profitieren bzw. profitieren könnten, betont. [top]Mehr zum Thema
[top]3. Großbritannien: Expertenkommission fordert Legalisierung von CannabisWeil die UNO im März 2009 über das weitere Vorgehen im Kampf gegen Drogen berät, hatte die Beckley Foundation eine Gruppe internationaler Akademiker und Experten für Drogenpolitik damit beauftragt, das Problem Cannabis aus einem globalen Blickwinkel heraus zu betrachten. Anfang Oktober stellte die "Global Cannabis Commision" ihren Bericht im britischen Oberhaus vor. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass die mindestens 160 Millionen Cannabiskonsumenten (weltweit) und der Vergleich unterschiedlicher Strategien bei der Bekämpfung der meistgenutzten illegalen Droge nur einen Schluss zulassen - Die Prohibitionspolitik ist gescheitert. Der Einfluss der Polizei auf die Verbreitung des Konsums ist sehr gering. Längst geht von der sozialen Ächtung mehr Schaden aus, als von der Substanz. "Much of the harm associated with cannabis use is the result of prohibition itself, particularly the social harms arising from arrest and imprisonment..." [top]Mehr zum Thema
[top]4. Georg Wurth startet Cannabis-BlogDer Chef des Deutschen Hanf Verbandes hat im Oktober einen Blog gestartet, in dem er die Leser an seinem Lobbyistenleben teilhaben lässt. Georg Wurth berichtet aber nicht nur über drogenpolitische Veranstaltungen, sondern stellt auch die Höhe- und Tiefpunkte seiner täglichen Medienrecherchen vor. Langfristig will er es den Lesern so ermöglichen, einen Überblick über die Medienberichterstattung rund um Cannabis zu gewinnen. Positiver Nebeneffekt ist es, dass das Cannabis-Blog eine direkte Kommunikation zwischen DHV-Chef und seinen Lesern ermöglicht. Vermutlich wird es nicht lange dauern, bis sich erste Anregungen der Blogleser in der Kampagnenarbeit des DHV widerspiegeln. [top]Mehr zum Thema[top]5. Termine
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Re: Die Themen des DHV-Newsletters
Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes vom 24.02.2009
1. Überschrittener THC-Grenzwert allein kein Grund für Führerscheinentzug 2. Drogenbeauftragte vs. Caritas - Repression oder Prävention 3. Gefundene Drogen kein Beweismittel - Durchsuchung war illegal 4. Spiceverbot weiter umstritten 5. DHV-Spendenaktion und Finanzbericht 6. Termine --- 1. Überschrittener THC-Grenzwert allein kein Grund für Führerscheinentzug Zum wiederholten Mal hat ein Gericht entschieden, dass der Führerscheinentzug nach einer vermeintlichen Drogenfahrt nicht ausschließlich mit dem Überschreiten des THC-Grenzwerts von 1 ng/ml Blut begründet werden darf, wenn zwischen letztem Konsum und Fahrtantritt längere Zeit verstrichen ist. In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken ging es um einen Mann, der nach eigener Aussage vor Fahrtantritt "mindestens zwei Tage" kein Cannabis konsumiert hatte. Das Gericht folgte damit einer Entscheidung des OLG Frankfurt/ Main, das bereits im Juni 2007 erklärt hatte: "An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt kann es ausnahmsweise fehlen, wenn zwischen Konsum der Droge und Fahrt 23 Stunden vergangen sind und zum Tatzeitpunkt der analytische Grenzwert (hier: 1,0 ng/ml THC) nur um geringfügig mehr als das Zweifache überschritten worden ist." In solchen Fällen müsse der Tatrichter "nähere Ausführung dazu machen, auf Grund welcher Umstände sich der Angeklagte hätte bewusst machen können, dass der Rauschmittelkonsum noch Auswirkungen hätte haben können." Das OLG Zweibrücken forderte das verantwortliche Amtsgericht dazu auf, mittels Sachverständigen klären zu lassen, ob der THC-Grenzwert auch "auch noch zwei Tage nach dem Konsum überschritten sein kann". --- 2. Drogenbeauftragte vs. Caritas - Repression oder Prävention Der größte deutsche Sozialverein, die Caritas, sieht die repressive Drogenpolitik als gescheitert an. Dies erklärte ein Sprecher des Hilfswerks der katholischen Kirche im Rahmen der Konferenz "Drogenkonsum: Neue Formen, neue Antworten, neue Politik". "Die Zahlen belegen, dass die Null-Toleranz-Doktrin nicht den erhofften Erfolg hatte. Wir müssen dies zur Kenntnis nehmen und anerkennen, dass Drogen Teil der gesellschaftlichen Realität sind", so Oliver Müller. Die Abkehr der Caritas von Forderungen nach einer "drogenfreien Gesellschaft" könnte ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem liberaleren Drogenrecht sein. Ihr großer politischer Einfluss zeigte sich prompt. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing, die sonst nicht als Kritikerin der repressiven Politik in Erscheinung tritt, schwenkte befragt vom Deutschlandradio sofort auf die Linie der Caritas um. "Deutschlandradio: Die Caritas fordert eine Kehrtwende in der internationalen Drogenpolitik. Ist die auch aus Ihrer Sicht nötig? Bätzing: Ja, ich denke der Kongress der Caritas kommt wirklich zum richtigen Zeitpunkt. ... weil es wurde lange ein Krieg gegen die Drogen geführt, anstatt die Probleme zu verstehen, die hinter dem Konsum von Drogen stecken. Also von daher ist da einiges noch zu tun. Deuschlandradio: Caritas International sagt ja als Veranstalter der Konferenz über neue Wege in der Drogenpolitik, die heute in Berlin beginnt, dass es eine Welt ohne Drogen nie geben wird. Verabschieden Sie sich auch von diesem Ziel? Bätzing: Gut, man muss wirklich realistisch sein. Wir wollen zwar, dass Menschen nicht abhängig werden von Drogen und auch dass der missbräuchliche Konsum zurückgeht, aber wir müssen davon ausgehen, dass es schwierig ist, wirklich eine vollständige Abstinenz vom Drogenkonsum zu erreichen, eine rauschfreie, eine drogenfreie Welt. Das wäre wirklich nur möglich zu einem sehr, sehr hohen Preis, der Einschränkung von Freiheitsrechten." Das ausgerechnet Sabine Bätzing eine Wende in der Drogenpolitik glaubwürdig vertreten kann und will, wird mancher bezweifeln. Im Interview zeigte sie nämlich deutlich, dass sie die politischen und juristischen Realitäten bestenfalls geschönt wahrnimmt. "Ja, also bei uns ist es vor allen Dingen wichtig, dass wir bestrafen vor allem den Drogenhandel und dessen wirklich, ich sag mal skrupellosen Profiteure. Wir bestrafen nicht die abhängigen Menschen, sondern für diese abhängigen Menschen haben wir Hilfsangebote, von drogenfreien Therapien bis hin zu medikamentengestützten Behandlungen, wie Methadonbehandlung oder auch das Modellprojekt der heroingestützten Behandlung für langjährige Abhängige. Weil diesen Menschen hilft jetzt nicht Ideologie oder reine Strafverfolgung, sondern eine wirklich medizinische Behandlung. Und diesem Ansatz haben wir uns verschrieben. ... Aber wir wollen dennoch eine deutliche Reduzierung von deren Verfügbarkeit, und wir wollen eine deutliche Reduzierung des Konsums, allerdings mit Mitteln der Kontrollen, der Aufklärung, der Stärkung von Lebenskompetenzen, nicht mit Mitteln des Zwangs und nicht mit missionarischem Eifer." Keine Mittel des Zwangs? Kein missionarischer Eifer? Nicht nur das Hanf Journal war da bei mehr als 130.000 Strafverfahren pro Jahr allein wegen Cannabis irritiert. Auch Georg Wurth fand im Cannabisblog des DHV deutliche Worte: "Da fragt man sich schon: In welchem Ressort lebt die eigentlich? Klar, im Gesundheitsministerium, wo es in Sachen Cannabis nur um schöne Präventions- und Behandlungsprogramme geht. Repression kommt dort gar nicht vor. Aber im echten Leben, Frau Bätzing, da kommt sie sehr wohl vor! Die Leute haben Angst! Sie werden mit Strafverfahren überzogen. Selbst wenn diese mit einer Einstellung enden, so haben die betroffenen Konsumenten, die Sie pauschal Abhängige nennen, doch zu spüren bekommen, was es heißt, plötzlich als Straftäter abgestempelt zu sein, eine rabiate Hausdurchsuchung in Bayern zu erleben, den Führerschein zu verlieren, auch wenn sie nie bekifft gefahren sind. Das ist die Realität da draußen. Wachen Sie auf, Frau Bätzing!" --- 3. Gefundene Drogen kein Beweismittel - Durchsuchung war illegal Glück im Unglück hatte ein 36-jähriger aus Reinland-Pfalz. Er kann auf einen Freispruch hoffen, obwohl bei einer Durchsuchung seiner Wohnung diverse Drogen gefunden wurden. Die beschlagnahmten Betäubungsmittel dürfen nämlich vor Gericht nicht als Beweismittel verwendet werden, weil die Polizisten illegal in die Räume eindrangen. Sie hatten es versäumt, sich einen Durchsuchungsbeschluss ausfertigen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft hofft nun, dass sich Zeugen finden, "die ganz klar aussagen, dass der Angeklagte Drogen verkauft hat." Ansonsten könne man dem mehrfach Vorbestraften nichts nachweisen. --- 4. Spiceverbot weiter umstritten Auch einen Monat nach dem Verbot der synthetischen Cannabinoide JHW-018 und CP-47,497 ist der Sinn und Unsinn der repressiven Maßnahme umstritten. Die Bundesregierung hatte mit dem Schritt auf die zunehmend hysterische Berichterstattung über die "Kräutermischung" Spice reagiert und deren psychoaktive Inhaltsstoffe zum 22.01.2009 kurzerhand verboten. Die Reaktion der Szene und der Medien kam prompt. Ein Großteil der Spice-Konsumenten stieg einfach auf (noch) legale Konkurrenzprodukte um. Die Medien befleißigten sich, die Namen dieser "Alternativen" bis in den letzten Fernsehhaushalt zu tragen. Inzwischen werden die Berichte seltener und ihr Ton gemäßigter. Hier und dort darf sogar öffentlich Kritik am Spiceverbot geäußert werden. "Den Nutzen eines Spice-Verbots hält Indro-Vorsitzender Schneider für relativ gering. Der Markt ist sehr flexibel. Außerdem werde den Interessierten schnell eine andere Kräutermischung angeboten. Anstatt den Verbotsweg zu beschreiten solle man mehr in aufsuchende Drogenarbeit und Aufklärung investieren, so Schneider." Der DHV rät Konsumenten und Händlern so genannter "Räuchermischungen" zur Vorsicht! Selbstbewusster Umgang mit Drogen erfordert Informationen über Wirkstoff, Wirkung und Nebenwirkungen. Bei den meisten Kräutermischungen ist darüber jedoch nichts bekannt. --- 5. DHV-Spendenaktion und Finanzbericht Ein positives Resümee zieht der Deutsche Hanf Verband nach dem Ende seiner Weihnachtsspendenaktion. Insgesamt erhielt der DHV Spenden in Höhe von 1417,- Euro. Wir danken allen, die sich an der Aktion beteiligt haben! Parallel zum Ende der Spendenaktion hat der DHV seinen Finanzbericht 2008 veröffentlicht. Mit Gesamteinnahmen in Höhe von rund 40.000 Euro konnten wir unser Budget erneut ausbauen. Auch die Anzahl der Unterstützer stieg deutlich an. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich z.B. die Anzahl der Privatsponsoren fast verdoppelt (Ende 2007 70, Ende 2008 127 Privatsponsoren). --- 6. Termine - 11.03.- 16.03.2009 Wien (Österreich), Treffen des UN-Suchtstoffrats (CND) - 23.03.2009 Flensburg, Berufungsverhandlung Axel Junker im Landgericht Flensburg (Südergraben 22) um 09.15 Uhr im Saal A 113 - 01.05.- 03.05.2009 Basel (Schweiz), Cannatrade; internationale Hanffachmesse - 01.05.- 09.05.2009 weltweit, Global Marihuana March; Infoveranstaltungen, Demos und Feste für die Legalisierung von Cannabis in mehr als 100 Städten in aller Welt - 09.05.2008 Bremen, Symposium des Schildower Kreises "Kontrolldiagnosen aktueller Drogenpolitik" - 09.05.2009 Berlin, Hanftag des Hanfbundes anläßlich des GMM2009 - 01.08.2009 Berlin, Hanfparade 2009 - Für eine freie Wahl, Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel |
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Die Themen im März 2009
Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes - Ausgabe März 2009
1. Natürliches Cannabis legale Medizin 2. USA: Der Schwimmstar, sein Müsli und verdächtige Fotos 3. Schweigepflicht besser nicht vertrauen 4. Kiffer kriegen Hodenkrebs - Oder doch nicht? 5. Termine --- 1. Natürliches Cannabis legale Medizin Erstmals hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Patienten eine Ausnahmegenehmigung nach §3 (2) BtMG erteilt, die es den sieben Betroffenen erlaubt, natürliches Cannabis legal über eine Apotheke zu beziehen und als Medikament zu nutzen. Die Betroffenen hatten Therapieversuche mit Dronabinol und dem seit September 2007 "genehmigungsfähigen" Cannabis-Extrakt-Sesamöl (beide von THC-Pharm) abbrechen müssen, weil die erwünschten Erfolge ausblieben. Nun werden die Patienten vom "medizinisch standardisierten" Marihuana der Firma Bedrocan profitieren können, wie dies ihre niederländischen Leidensgenossen schon seit ACHT JAHREN tun. Das Apothekencannabis hat einen THC-Gehalt von 18 Prozent und kostet die Patienten 15,- Euro pro Gramm. Es ist damit ungefähr doppelt so teuer wie Marihuana auf dem deutschen Schwarzmarkt (Durchschnittspreis laut EMCDDA 8,20 Euro) und Apothekenmarihuana jenseits der Grenze. Der DHV begrüßt die Entscheidung des BfArM, deutschen Patienten den Zugang zu Apothekencannabis zu ermöglichen. Gleichzeitig fordert er eine rasche Erteilung von Genehmigungen an weitere Patienten. "Ich würde mir wünschen, dass die behandelnden Ärzte selbst entscheiden dürfen, was ihren Patienten hilft. Viele Mediziner und Betroffene scheuen den jahrelangen Kampf um eine Genehmigung des BfArM. Immer wieder versterben Patienten, bevor die Behörde überhaupt eine Entscheidung trifft. Die Legalisierung von Cannabis als Medizin ist keine Frage der Drogenpolitik, sondern eine der Menschenwürde!" so Steffen Geyer im Magazin Port01. Nach Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin könnten mindestens 50.000 deutsche Schmerz-, Krebs-, Aidspatienten, Multiple Sklerose Kranke und Spastiker von Cannabis als Medizin profitieren. --- 2. USA: Der Schwimmstar, sein Müsli und verdächtige Fotos Aufreger des Monats in den USA waren Bilder, die den 14-fachen Olympiasieger und Schwimmstar Michael Phelps beim Rauchen einer Bong zeigten. Der 23-jährige US-Amerikaner entschuldigte sich umgehend bei Fans und Sponsoren für sein "Fehlverhalten", äußerte sich jedoch nicht dazu, ob er illegale Substanzen konsumiert (hat). Einer seiner Hauptsponsoren, der Cerealienhersteller Kellogg, kündigte daraufhin an, einen hoch dotierten Werbevertrag nicht zu verlängern. Phelps habe sich nicht ausreichend von Drogen distanziert. Als Reaktion auf den Rausschmiss starteten Legalisierungsaktivisten eine Kampagne gegen Kellogg und riefen zum Boykott auf. Der Aufruf zeigte dank rascher Verbreitung besonders im englischsprachigen Internet deutliche Effekte. So sank der Aktienkurs der Firma von 44 Dollar auf 39 Dollar bis zum Ende des Monats. Im Vanno Reputation Index, einer monatlichen Studie zum Image der 5.600 wichtigsten US-Unternehmen, stürzte Kelloggs von Platz 9 Anfang Februar auf Rang 83 Anfang März ab. Ob diese Effekte mittel- und langfristig bestehen und ob sich die Unternehmensleitung in Zukunft bei vermeintlichen Cannabistaten zurückhaltender zeigen wird, ist indes zweifelhaft. "I've been skeptical of previous boycott proposals that have circulated among reformers in the past, but this effort has been a massive success. In terms of media coverage and the subsequent slaughter of Kellogg's corporate reputation ranking, we couldn't have asked for a more visible impact than we've managed to achieve." so Scott Morgan im DrugWar Chronicle (etwa: "Ich war in der Vergangenheit immer skeptisch, wenn Boykottaufrufe unter den Aktivisten kreisten, aber diesmal war der Aufwand ein massiver Erfolg. Gemessen an der Medienwirksamkeit und der anschließenden Schlacht um Kelloggs Firmenimage, hätten wir keinen sichtbareren Eindruck hinterlassen können, als den, den wir erreicht haben.") --- 3. Schweigepflicht besser nicht vertrauen Wer sich in Deutschland an einen Arzt wendet, vertraut darauf, dass alles, was er dem Mediziner erzählt, unter die ärztliche Schweigepflicht fällt. Gerade bei Notfällen nach Drogenkonsum ist das wichtig, weil Ersthelfer und Betroffene sonst aus Angst vor der Polizei untätig bleiben und Notrufe zu spät oder gar nicht gemacht werden. Umso unerfreulicher ist da das, was einem Regensburger im Februar widerfuhr. Der hatte, um seinen bewusstlos am Boden liegenden Bruder zu retten, den Notruf 112 gewählt und am Telefon etwas davon gesagt, dass "eventuell Heroin im Spiel sei". Mit den wenig später eintreffenden Sanitätern kamen völlig überraschend auch Beamte der Polizeiinspektion Regensburg. Diese wollten nicht nur die Personalien des Bewusstlosen, sondern wegen "Gefahr im Verzug" auch dessen Wohnung durchsuchen (in der jedoch nichts Belastendes gefunden wurde). Nun wehrt sich der Betroffene mittels Strafanzeige gegen die offensichtliche Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht - Irgendwer in der Rettungsleitstelle muss der Polizei bescheid gesagt haben. Woher sollte sie sonst von dem Vorfall wissen? Leider ist das kein Einzelfall. Der Anwalt des Betroffenen wies darauf hin, dass die ärztliche Schweigepflicht immer wieder unter Hinweis auf eine mögliche Straftat ausgehebelt werde. Dr. Willi Unglaub von der Drogenabteilung des Bezirkskrankenhauses Regensburg geht sogar noch weiter. Er sagte der Mittelbayrischen Zeitung: "Ich kann nur raten, nichts von Drogen zu sagen, wenn es sich um einen ‚normalen Notfall‘ durch Eigenkonsum handelt." --- 4. Kiffer kriegen Hodenkrebs - Oder doch nicht? Einen klassischen Fall von "traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast" konnte im Februar bewundern, wer die Presseberichte über eine Hodenkrebsstudie aus den USA gelesen hat. Die Studie verglich das Risiko von knapp 1400 Männern aus dem Staat Washington, an Hodenkrebs zu erkranken. Unter den 369 Erkrankten hatten 73 Prozent schon einmal Cannabis konsumiert. Die 1000 Mann starke gesunde Vergleichsgruppe hatte zu 68 Prozent Erfahrungen mit der Droge. Dieser geringe Unterschied allein hätte sicher keine Schlagzeilen verursacht. Er entsteht in erster Linie dadurch, dass Krebskranke, die an der Erforschung ihrer Krankheit "mitwirken", offener über ihren Drogenkonsum berichten, als zufällig ausgewählte Gesunde bei einer Telefonbefragung. Einen messbaren "Zusammenhang" zwischen Cannabiskonsum und Hodenkrebsrisiko fanden die Forscher lediglich bei einer bestimmten Gruppe. Sie schrieben in der Presseerklärung: "The researchers found that being a marijuana smoker at the time of diagnosis was associated with a 70 percent increased risk of testicular cancer. The risk was particularly elevated ... for those who used marijuana at least weekly and/or who had long-term exposure to the substance beginning in adolescence. The results also suggested that the association with marijuana use might be limited to nonseminoma." (etwa: "Die Untersuchung zeigte, dass Cannabiskonsum zum Zeitpunkt der Diagnose mit einem 70 Prozent höheren Risiko für Hodenkrebs einherging. Das Risiko war speziell bei jenen erhöht, die Marihuana mindestens wöchentlich konsumieren und/oder Langzeitkonsumenten sind, die in der Jugend mit dem Konsum begannen. Die Ergebnisse legen nahe, dass sich der Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum auf Nonseminome beschränken könnte.") Nur bei dieser seltenen (aber besonders aggressiven) Hodenkrebsart, sahen die Forscher einen direkten Einfluss des Kiffens auf das Krebsrisiko. Weil sie ihre Erklärung jedoch mit "Marihuanagebrauch mit erhöhtem Hodenkrebsrisiko verknüpft" überschrieben, wimmelte es am nächsten Tag im Blätterwald von Schlagzeilen wie "Kiffen greift die Hoden an"! Dabei ist das Risiko an der betroffenen Krebsart zu erkranken sehr gering - nur 7 von 100.000 Deutschen Männern erkranken pro Jahr daran. Wenn das Ergebnis der Studie korrekt ist, erhöht sich die individuelle Chance im Laufe seines Lebens an dieser Form von Hodenkrebs zu erkranken, durch häufigen oder frühen Cannabiskonsum auf 0,012 Prozent. Dazu kommt, dass rund 95 Prozent der Hodenkrebspatienten geheilt werden können. --- 5. Termine 23.03.2009 Flensburg, Berufungsverhandlung Axel Junker im Landgericht Flensburg (Südergraben 22) um 09.15 Uhr im Saal A 113 01.05.- 03.05.2009 Basel (Schweiz), Cannatrade; internationale Hanffachmesse 01.05.- 09.05.2009 weltweit, Global Marihuana March; Infoveranstaltungen, Demos und Feste für die Legalisierung von Cannabis in mehr als 100 Städten in aller Welt 09.05.2008 Bremen, Symposium des Schildower Kreises "Kontrolldiagnosen aktueller Drogenpolitik" 09.05.2009 Berlin, Hanftag des Hanfbundes anlässlich des GMM2009 01.08.2009 Berlin, Hanfparade 2009 - Für eine freie Wahl, Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel |
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