Ich habe das Problem im Rahmen meiner Tätigkeit beim DHV vor ein paar Monaten genauer recherchiert. Hier mal meine Ergebnisse:
Drogentest im Rahmen der Musterung
Zumindest in der Theorie beginnt die Musterung mit der Ermittlung der "gesundheitlichen Vorgeschichte". Im Rahmen des von einem Truppenarzt durchzuführenden Anamnesegesprächs soll der Arzt auch ermitteln, ob es Hinweise auf den Konsum von Rauschmitteln gibt.
" I. Gesundheitliche Vorgeschichte
...
203. Zur persönlichen Anamnese gehören u.a. Asthma bronchiale, Epilepsie, Geisteskrankheiten, Gemütsleiden, Stoffwechselstörungen (z. B. Diabetes mellitus), abgelaufene Infektions- und Kinderkrankheiten, Medikamenten-, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Bettnässen, derzeitige ärztliche/zahnärztliche/kieferorthopädische Behandlung, Krankenhaus-/Sanatoriumsaufenthalte, Operationen, Unfälle mit Körperschaden.
Kapitel 2 der ZDv 46/1 der Bundeswehr"
Wenn und nur wenn der Anamnesearzt Hinweise auf möglichen Alkohol- oder Drogenmissbrauch hat, wird der Urin des Wehrpflichtigen im Laufe der Musterung auch auf Drogen getestet. In der Regel geschieht dies vorschriftsgemäß auch nur in diesen Fällen. Allgemeine, flächendeckende Drogentests könnte die Bundeswehr nicht bezahlen. Sie wären auch ein unzumutbarer Eingriff in die Privatsphäre der potentiellen Soldaten.
Wir haben Hinweise darauf erhalten, dass zumindest in Niedersachsen Drogentests ohne vorheriges Anamnesegespräch durchgeführt werden. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre es eine unzulässige Erweiterung der Musterungsvorschriften, nach denen die Urinanalyse in erster Linie der Ermittlung von Stoffwechselkrankheiten dient.
" II. Befunderhebung
m) Urinanalyse
233. Der Urin ist u. a. auf Harnzucker, Eiweiß und Blut zu untersuchen. Schon bei einmaliger Feststellung eines pathologischen Harnzuckerwertes muss eine fachärztliche Abklärung auf Diabetes mellitus erfolgen.
Bei pathologischer Testreaktion auf die übrigen Parameter ist zunächst der Urintest zu wiederholen und erst bei erneut pathologischem Ausfall eine urologische und ggf. nephrologische Untersuchung zu veranlassen.
Kapitel 2 der ZDv 46/1 der Bundeswehr"
Folgen nachgewiesenen Drogenkonsums
Wird durch die Urinanalyse oder das Anamnesegespräch ein akuter Drogenrausch, regelmäßiger oder missbräuchlicher Drogenkonsum nachgewiesen, so führt dies in aller Regel nicht dazu, dass die Wehrpflichtigen ausgemustert werden. Allerdings werden die Betroffenen oft nicht in der besten Tauglichkeitsstufe eingeordnet. Häufig führt nachgewiesener Rauschmittelkonsum dazu, dass der Betroffene als "verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten" eingestuft wird und nur den Tauglichkeitsgrad 2 erhält.
Eine wiederholt dokumentierte Folge im Verlaufe der Musterung nachgewiesenen Drogenkonsums ist die Weigerung der Bundeswehr, Drogenkonsumenten im Rahmen des Wehrdienstes Fahrerlaubnisse erwerben zu lassen. Wer bei der Armee seinen LKW-Führerschein machen möchte oder nur zum Bund will, um Panzer zu fahren, sollte deshalb in den letzten Wochen vor der Musterung auf Cannabiskonsum verzichten.
Es ist der Bundeswehr nicht erlaubt (und uns liegen auch keine solchen Fälle vor), bei der Musterung ermittelten Drogenkonsum des Betroffenen an die normalen Führerscheinbehörden zu übermitteln!
Der Musterungsarzt ist, wie jeder andere, an die ärztliche Schweigepflicht gebunden und darf persönliche Informationen wie das Konsumverhalten nicht weitergeben. Wer ohnehin nicht anstrebt, bei der Bundeswehr Führerscheine zu erwerben, kann dem Arzt, wenn er bei der Musterung nach Drogenkonsum fragt, also beruhigt die Wahrheit sagen.
Weitere Informatione über Drogen beim Bund gibt es beim DHV -
http://hanfverband.de/themen/cannabi...undeswehr.html