Blaumohn / Schlafmohn - Drugs Forum
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Ethnobotanik Drogen-Forum über psychoaktive Pflanzen

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  #1  
Old 24-04-2008, 19:30
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Blaumohn / Schlafmohn

salve,
hate jemand erfahrungen mit Blaumohn / Schlafmohn gesammelt ? swimy findet im Netz niergends die Zeiten von Anbau und Ernte, kann das swimy jemand sagen ?

THX im vorraus
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  #2  
Old 24-04-2008, 19:44
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AW: Blaumohn / Schlafmohn

Lol liegt an der Einfachkeit der Sache-wenns warm is im Frühling ausstreuen-viel Humus-warm-nährstoffreich-lieben Kalk-beim Ernten einfach paar Pflanzen stehen lassen, dann freut sich auch der Nachbar nächstes Jahr
Keimdauer ca 15 Tage
Kurz nach em Verblühen is Gehalt am höchsten
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  #3  
Old 24-04-2008, 20:57
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Re: Blaumohn / Schlafmohn

Jo. Also swim hatte mal son tütchen BM-Samen bestellt und im späten sommer in ein paar töpfe gestreut.dann kam der herbst, winter....vorbei wars. War auch nur neugier von ihm. Der wächst wie Löwenzahn. Weißer Mohn dagegen konnte er vergessen. Da sind 2 versuche von ihm gescheitert, da waren die gerade aufgekeimt, so sind sie auch eingegangen. Aber swim hatte Keimzeit von wenigen Tagen, bei beiden sorten. ...viel sonne is wichtig.

Weiß wer was von BM ausm Supermarkt? Früher ging ein Beutel davon als "Tee" ja düster dagegen! Heute soll der extra gereinigt werden, stimmt des?
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  #4  
Old 28-04-2008, 17:22
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Re: Blaumohn / Schlafmohn

jo okay passt thx.
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  #5  
Old 29-04-2008, 17:44
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AW: Blaumohn / Schlafmohn

schlauer isses einfach in supermarkt zu gehen, also dein hase könnte das tun, und dort für 2-3 euro ne packung 250g BM samen sich holen. die sind nciht potent das man damit plörre machen kann, weil sie gewaschen sind, aber keimen und sind dann relativ potent, wahrscheinlcih genauso wie die im gärtnerladen, jemand den ich kenne hat damit gute erfahrugne gemacht

streu sie am besten jetzt aus, nich einfach aufs gras oder feld, dort wachsen sie nicht, eher sandige oder erdige sachen, wie wegränder, oder schutt/sand/erd-berge oder ähnliches. oder in nachbars garten n paar, halt hier mal da.. dürfen aber nicht viel "konkurrenz" pflanzen haben und für optimales wachstum n platz von 15-30cm darum haben, muss aber nicht zwangsweise sein. können nicht nachträglich umgepflanzt werden (bzw die warhscheinlichkeit das es geht is gering) und indoor kann dein hase vergessen.
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  #6  
Old 29-04-2008, 17:54
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Re: Blaumohn / Schlafmohn

dank fuer die ausführliche info. swim probierts jetzt einfach ma aus. seed besorgte er aus dem internet, wird jedoch auch ma in supermarkt schauen.
THX
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  #7  
Old 29-04-2008, 18:17
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AW: Blaumohn / Schlafmohn

wirklich, internet bekommt dein hase für 10 euro so 100 samen, im supermarkt (muss evtl n tick suchen, n tipp wären bio-märkte) für 3 euro so ca 20000 samen, genauso potent! solange dein hase nicht auf seinem grundstück eine 100% sichere fläche hat die mit speziell potenten samen bearbeitet werden soll, kann mein hase davon nur abraten. aber wenn, dann such nach "henns & chickens" die sind sehr potent oder nach den gigantea dingern. aber die standart blau / weiß etc, in bestimmten auktionshäusern oder online smartshops oder kräuter&samen läden sind nicht potenter als die im supermarkt!
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  #8  
Old 29-04-2008, 18:21
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Re: Blaumohn / Schlafmohn

joha nice okay passt. vielen dank
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  #9  
Old 29-04-2008, 20:40
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Re: Blaumohn / Schlafmohn

plörre... ahhhh... sind die zeiten wirklich vorbei? Oder gibts die noch im Bio-Laden?
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  #10  
Old 29-04-2008, 20:47
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AW: Blaumohn / Schlafmohn

also soweit mein hase das getestet hat sind die zeiten komplett vorbei, auch im bioladen, mehr oder weniger in der ganzen EU, ausser man kauft direkt beim bauern oder findet welche zu dekorations-zwecken (und auch da gibts ausnahmen, angeblich sind sie in UK aber recht bleibt zu dekorationszwecken). hat aber auch seine positiven seiten. aber die samen sind nachwievor potent was keimung und dessen ergebnis angeht
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  #11  
Old 29-04-2008, 21:21
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AW: Blaumohn / Schlafmohn

mal in oesterreich schauen da wird das zeug ja massig angebaut.
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  #12  
Old 29-04-2008, 21:29
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Re: Blaumohn / Schlafmohn

achja, da fällt mir noch ne frage ein. bei ebay steht bis 10m² ohne Genemigung, kein problem. Aber im Kräuterkatalog steht Anbau ohne Erlaubnis verboten... Wasn nun?

Zu Zierzwecken legal oder nicht? Ephedras hat Swim 2 im garten stehen.. zu Zierzwecke ganz legal.
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  #13  
Old 29-04-2008, 22:13
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AW: Blaumohn / Schlafmohn

ephedras sind zu zierzwecken legal, ich glaube sogar zum eigengebrauch als tee

mohn darf allerdings garnicht angebaut werden, das mit den 2qm oder 10qm oder was auch immer is ne "urban legend". komplett verboten.
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  #14  
Old 30-04-2008, 02:59
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AW: Blaumohn / Schlafmohn

LOL Leute mein Hirn.... Aber gut das es wieder das deutsche forum und Tantentratsch sinnlos gibt >LOL. Manche Leute keine Freunde haben und so .... Ohne Witz was soll das Forum ohne chem Diskussion? Ephedra und Mohn LOL. Outdriderx Mohn gibts genug, selbst der bei uns heimische tut was grins.. Wenn de allerdings ans opi willst, gibts auch genug- ne halbe nct und du findest genug für ne nadel oder nase oder sonst wohin grins- Anbau legal 0der nicht-komischerweise kümmert sich da drum eh keiner, selbst bei ner Haus durchsuchung mit anschliessender "Gartenpflege" erkennen die Jungs nur Hanf,- Koks, Mohn und Ephedra Salvia D. hahahahah scheiss drauf lassen die als gemüse stehen (naja vielleicht zwei oder drei grüne JETZT durch mich drauf aufmerksam gemacht wurden)Ausserdem hau die Samen rein wo du möchtest, das Zeug schlimmer wächst wie Unkraut ) und nächstes Jahr auch in Umgebung.
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  #15  
Old 30-04-2008, 19:49
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Re: Blaumohn / Schlafmohn

lol.. Vision. Ich frag mich wo du wohnst. Erst dachte ich ja in einer Großstadt, "da fällt der nicht auf" aber jetzt glaube ich doch ehr in einer Waldhütte irgendwo wo sich Kuh und Bauer noch gute nacht sagen.. Spaß. Mancheiner ist wohl paranoid...

@outriderx Nee nee, das ist ähnlich wie mit den Meskalinkakteen. Als Zierpflanze ok, aber sobald die Trockenmaterial finden geht man über die Gesetze. Bei den Kakteen BTMG und bei Ephedra AMG, weil dieser Tee ist Verschreibungspflichtig gewurden.

und mancheiner hat es vielleicht schonmal versucht aus frischen Ephedra nen Tee zu brauen... Noch durch ne Kaffeemühle gejagt, aber jacke wie hose ungetrocknet gehts bei Ephedra eben nicht. Das Zellmaterial muss erst richtig zerstört werden, durch die Trocknung. Sonst ist das Ephedrin gebunden und sonstwer bekommts einfach nicht ins Wasser.
Sorry, bissel OT.

Last edited by poozjurry; 30-04-2008 at 19:59.
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  #16  
Old 30-04-2008, 20:33
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AW: Blaumohn / Schlafmohn

nee schlafmohn/blaumohn (is ja beides das gleiche, p. somniferum), damit es is ganz sicher nich ok, jemand den ich, natürlich nur entfernt, kenne hat persönlich erfahrungen damit gemacht wegen anbau von BTM.. (ist aber zum glück gut ausgegangen, will aber nich weiter drauf eingehen wie der das geschafft hat.. man könnte sagen er hat sich der justiz entzogen, dieser typ is aber acuh ein bisschen verrückt )

kannst auch mal n bisschen weiter gucken im internet, das isn gerücht das es "legal" is

wobei mit den kakteen und ephedra hast du recht, und genau weil ephedra tee "nur" amg is, is es in meinen augen legal. wäre ordnungswiedrigkeit, wenn überhaupt (weiter geahndet wird und nich fallengelassen wird bzw soweit überhaupt kommt). solange jemand davon nich kilos rumliegen hat und zufällig nochn labor oder cannabis pflanzen o.ä. sollte das niemand in probleme bringen, auch wenn die polizei aus anderen gründen durch zufall mal durch den garten von jemand läuft und dort einen kleinen strauch davon sieht (und evtl weiss was das is, was man stark bezweifeln sollte). genau wie mit den kakteen, solange da nix trocken is (aber wenn trocken o.ä., isses schon recht offensichtlich, "zu räucherzwecken" zieht nich bei der polizei.., sonst ist klar btmg, hast du recht)

Quote:

Der Anbau von Schlafmohn war (und ist) in vielen Staaten verboten. Die Einbeziehung des Mohnanbaus in das Betäubungsmittelrecht bedeutete in Deutschland das jähe Ende des erwerbsmäßigen Mohnanbaus, der vor dem 2. Weltkrieg, in der DDR sogar bis zur Wiedervereinigung, weit verbreitet war. Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland genehmigungspflichtig, auch als Zierpflanze, und stellt bei nicht vorhandener Genehmigung einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Dieser kann mit bis zu 5 Jahren Haft und/oder Geldstrafe geahndet werden. Auch der private Anbau auf Kleinstflächen fällt unter diese Genehmigungspflicht.
Die Zulassung für die morphinarme Sorte 'Przemko', die seit 1996 erhältlich war, wurde inzwischen wieder zurückgezogen, wie die Bundesopiumstelle mitteilte. Neuerdings verfügt jedoch die ebenfalls morphinarme Sorte 'Mieszko' über eine Zulassung für den deutschen Anbau. Eine weitere Sorte aus österreichischer Zucht befindet sich derzeit im Zulassungsverfahren.
wikipedia..

meskalin ist die lage eindeutig

ephedra hab ich folgendes gefunden:
ich denk amg is weniger das problem als GÜG, weils dort kategorie 1 is.
Quote:
Das Ephedra-Kraut selbst kann man nicht mehr in deutschen Apotheken ohne Rezept erwerben, denn seit der Änderung des Arzneimittelgesetzes AmG vom 1. April 2006 sind nun sämtliche ephedrinhaltigen Substanzen (inkl. Pflanzenteile) rezeptpflichtig. Ephedra (Meerträubel) unterliegt der Kategorie 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes (GÜG).
Quote:
Die Stoffe in Kat I sind alle direkte Vorläuferstoffe verschiedener Betäubungsmittel. Handel, Ein-, Ausfuhr und Herstellung dieser Stoffe ist genehmigungs- und meldepflichtig beim Bundesinstitut für Arzmittel und Medizinprodukte (BfArM, Abteilung Bundesopiumstelle). Ein Verstoß ist strafbar. In Kategorie I des GüG sind zur Zeit (Juli 2007) folgende Stoffe aufgeführt (kursiv jeweils die daraus gängigerweise synthetisierten Betäubungsmittel):
Quote:
) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.entgegen § 3 einen Grundstoff besitzt, herstellt, mit ihm Handel treibt, ihn, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, durch den oder im Geltungsbereich dieses Gesetzes befördert, veräußert, abgibt oder in sonstiger Weise einem anderen die Möglichkeit eröffnet, die tatsächliche Verfügung über ihn zu erlangen, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2.entgegen Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 einen in Kategorie 1 des Anhangs I dieser Verordnung bezeichneten Grundstoff ohne Erlaubnis besitzt oder in den Verkehr bringt,
3.entgegen Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 einen in Kategorie 1 des Anhangs dieser Verordnung bezeichneten Grundstoff ohne Erlaubnis einführt, ausführt oder ein Vermittlungsgeschäft mit ihm betreibt,
4.entgegen Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 einen in Kategorie 1, 2 oder 3 des Anhangs dieser Verordnung bezeichneten Grundstoff ohne Ausfuhrgenehmigung ausführt oder
5.entgegen Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 einen in Kategorie 1 des Anhangs dieser Verordnung bezeichneten Grundstoff ohne Einfuhrgenehmigung einführt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1.gewerbsmäßig oder
2.als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, handelt.
3In besonders schweren Fällen ist § 73d des Strafgesetzbuchs anzuwenden.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Soweit auf die Verordnung (EG) Nr. 273/2004 oder die Verordnung (EG) Nr. 111/2005 Bezug genommen wird, ist jeweils die am 18. August 2005 geltende Fassung maßgeblich.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 20 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.in einem Antrag nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 eine unrichtige Angabe macht oder eine unrichtige Unterlage beifügt,
2.entgegen Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 einen in Kategorie 1 des Anhangs I dieser Verordnung bezeichneten Grundstoff in der Gemeinschaft abgibt,
3.entgegen Artikel 3 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Anschrift der Geschäftsräume, in denen ein in Kategorie 2 des Anhangs I dieser Verordnung bezeichneter Grundstoff hergestellt oder von denen aus mit ihm Handel betrieben wird, vor dem Inverkehrbringen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt oder deren Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt,
4.entgegen Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Anschrift der Geschäftsräume, von denen ein in Kategorie 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 bezeichneter Grundstoff eingeführt, ausgeführt oder ein Vermittlungsgeschäft mit ihm betrieben wird, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt oder deren Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt,
5.entgegen Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005, auch in Verbindung mit Artikel 14 Abs. 1 Unterabs. 2 oder Abs. 2 Unterabs. 2 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1277/2005, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Anschrift der Geschäftsräume, von denen ein in Kategorie 3 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 bezeichneter Grundstoff ausgeführt wird, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt oder deren Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt,
6.entgegen Artikel 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 einen Vorgang, der zum Inverkehrbringen eines in Kategorie 1 oder 2 des Anhangs I dieser Verordnung bezeichneten Grundstoffs führt, nicht ordnungsgemäß in Handelspapieren wie Rechnungen, Ladungsverzeichnissen, Verwaltungsunterlagen oder Fracht- und sonstigen Versandpapieren dokumentiert oder entgegen Artikel 5 Abs. 3 dieser Verordnung eine Erklärung des Kunden nicht beifügt,
7.entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 Einfuhren oder Ausfuhren von Grundstoffen oder Vermittlungsgeschäfte mit Grundstoffen nicht ordnungsgemäß in Zoll- und Handelspapieren wie summarischen Erklärungen, Zollanmeldungen, Rechnungen, Ladungsverzeichnissen oder Fracht- und sonstigen Versandpapieren dokumentiert,
8.entgegen Artikel 5 Abs. 5, auch in Verbindung mit Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004, die in Artikel 5 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung bezeichneten Handelspapiere nicht oder nicht mindestens drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem der in Artikel 5 Abs. 1 dieser Verordnung bezeichnete Vorgang stattgefunden hat, aufbewahrt,
9.entgegen Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 die in Artikel 3 dieser Verordnung bezeichneten Zoll- und Handelspapiere nicht oder nicht mindestens drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem der in Artikel 3 dieser Verordnung bezeichnete Vorgang stattgefunden hat, aufbewahrt,
10.entgegen Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 einen in Kategorie 1 oder 2 des Anhangs I dieser Verordnung bezeichneten Grundstoff, einschließlich Mischungen und Naturprodukte, die derartige Grundstoffe enthalten, vor deren Abgabe in der Gemeinschaft nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Form kennzeichnet,
11.entgegen Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 einen Grundstoff, einschließlich Mischungen und Naturprodukte, die Grundstoffe enthalten, vor der Einfuhr oder Ausfuhr nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Form kennzeichnet,
12.entgegen Artikel 17 Unterabs. 1 in Verbindung mit Artikel 19 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Meldung über die Mengen von in Kategorie 1 oder 2 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 bezeichneten Grundstoffen, die von ihm im zurückliegenden Kalenderjahr innerhalb der Gemeinschaft geliefert wurden, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
13.entgegen Artikel 18 in Verbindung mit Artikel 19 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Meldung über Ausfuhren, Einfuhren oder Vermittlungsgeschäfte, die von ihm im zurückliegenden Kalenderjahr getätigt wurden, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
14.entgegen Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in einem Antrag auf Ausfuhrgenehmigung eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht,
15.einer vollziehbaren Auflage zur Ausfuhrgenehmigung nach Artikel 14 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zuwiderhandelt, indem er am Ort der Verbringung aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft eine Angabe über den Beförderungsweg oder das Transportmittel nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht,
16.entgegen Artikel 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in einem Antrag auf Einfuhrgenehmigung eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht oder
17.entgegen § 18 Abs. 1 einer Duldungs- oder Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
(4) Soweit auf die Verordnung (EG) Nr. 273/2004, die Verordnung (EG) Nr. 111/2005 oder die Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 Bezug genommen wird, ist jeweils die am 18. August 2005 geltende Fassung maßgeblich.



Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
hier steht mehr über AMG, itneressant is teil 17 ff http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/BJNR024480976.html aber ich weiss nich genau wo ephedra da liegt, aber soweit ich weiss wäre das wie gesagt eher weniger n problem wenn jemand davon ne pflanze hat und daraus seine 20g tee macht (was bei ephedra kraut nichgerade extrem viel is..)


na wenn der post mal nich ne schöne bewertung verdient hihi

Reputation Comments on this post:
  
  jo,
  
  guter post

Last edited by 0utrider; 30-04-2008 at 20:53. Reason: adding info
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  #17  
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Re: Blaumohn / Schlafmohn

In Städten bieten sich brach liegende Gelände, Gelände um Ruinen etc. an, einfach im Frühling ausstreuen, wird sich alleine durchsetzen weils wächst wie Unkraut.

Reputation Comments on this post:
  
  guter post, weiter so
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