
06-01-2006, 19:23
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Swiss forbidds some designer drugs (2ct2, 2ci, 2ct7, TMA-2, PMMA,...)
Here is an article on the forbidding on this substances,
I was looking the net for an English speaking article, but sorry I found this German one only:
I highlighted the substances at least for the "English only readers"
Source: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news...iz/578032.html
Quote:
03.01.2006 -- Tages-Anzeiger Online
Neu verbotene Designerdrogen
Mehrere Designerdrogen sind seit dem 1. Januar in der Schweiz verboten. Die entsprechenden Änderungen der Verordnungen des Heilmittelinstituts Swissmedic sind in Kraft.
Wie Swissmedic heute mitteilte, sind Herstellung, Handel und Konsum der Partydrogen 2C-I, 2C-T-2, 2C- T-7, TMA-2 und PMMA (Paramethoxymethamphetamin) ab sofort verboten. Diese Substanzen gehören, wie Ecstasy, zur Familie der Amphetaminderivate. Sie haben eine aufputschende Wirkung.
In der Schweiz seien die nun verbotenen Partydrogen nicht geläufig, hiess es weiter. Durch das Verbot habe die Schweiz aber mit entsprechenden Verordnungen der EU gleichgezogen. Siwssmedic ist dafür zuständig, weil es dem Institut obliegt, die Verzeichnisse der Produkte zu erstellen, die den Betäubungsmittelngesetzen unterstellt sind.
Verbot für Amineptin und Methaqualon
Neu wurde auch Amineptin der Betäubungsmittelkontrolle unterstellt. Dieses Antidepressivum ist in der Schweiz nicht erhältlich, wird aber ebenfalls häufig als Partydroge missbraucht. Gleiches gilt für den Barbiturat-Ersatz Methaqualon. Das einzige Methaqualonprodukt, das in der Schweiz bisher erhältlich war, war vor kurzem vom Hersteller vom Markt genommen worden.
Nach Angaben von Swissmedic beruhen sämtliche Verbote auf wissenschaftlichen Gutachten. Darin sei nachgewiesen worden, dass 2C-I, 2C-T- 2, 2C-T-7, TMA-2, PMMA, Amineptin und Methaqualon ein besonders gesundheitsschädigendes Potenzial aufwiesen.
Neue Richtlinie für Bewilligungen
Auch die Verordnung über so genannte Vorläufer-Chemikalien von Betäubungsmitteln wurde auf den 1. Januar hin von Swissmedic überarbeitet. Neu sind für Ausfuhren solcher Substanzen immer einmalige Bewilligungen notwendig. Zudem wurde die Liste der sensiblen Länder für den Export dieser Chemikalien ergänzt und angepasst.
Für medizinische Fachpersonen und Patienten hätten diese Änderungen keine Auswirkungen, so Swissmedic. Betroffen seien nur Personen, die diese Substanzen missbrauchten. (raa/sda)
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