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| Recht & Gesetz BtmG, AMG, Strafen, Fälle vor Gericht, Rechtssprechung und die Legalität von Drogen |
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#1
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BTMG umgehen und hochnehmen
Hallo. Mich würde mal interessieren ob sie einen dran kriegen können, wenn man kiloweise nicht gelistete psychotrope in form von pillchen oder mikros besitzt und tausendfach verkauft hat. ?
Hatte schonmal die Juristen gefragt und sie meinten im prinzip nicht, aber wenn das geschäft zu dubiose strukturen hätte würde schon versucht werden das zu unterbinden... hm, wüsste aber nicht in welcher form, wenn man ein richtiges unternehmen hätte? Ist doch von den bullen das problem wenn leute hochnehmen die nix verbotenes getan haben... (dealer, diskobesucher oder sonstwen) |
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#2
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Der Verkauf von RCs wird in anderen Ländern ja betrieben. Z.B. 2-CI oder andere RCs sind in Japan oder Kanada nicht illegal, in Deutschland schon. Aber wenns auffällt wird der Stoff der bis jetzt nicht gelistet ist bestimmt ins BTMG einbezogen. Und man muss wohl immer auf dem laufenden bleiben was Gesetzesänderungen betrifft ;-)
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#3
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welches gesetz verbietet den verkauf in deutschland? im btmg ist ja auch nur eine liste mit den nicht verkehrsfähigen, wenn die da aber nicht gelistet sind, was verbietet das? wenn ich jetzt hier in nen steinbruch fahren würde und gibs in tabletten pressen würde und die verkaufen würde wäre das ja auch nicht illegal. so im sinne von lebenswichtige calciumquelle.
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#4
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ein etwas älteres thema, is mir beim durchlesen aufgefallen..
es kommt drauf an wie es verkauft wird.. also rc´s als pillen zu verkaufen halte ich generell für keine gute idee, da man es als konsumfertig ansehn könnte.. man darf sie nich zum konsum verkaufen, wär ein verstoß gegen das amg.. yedoch lässt sich das meist schon umgehen indem man einen anderen vorwand anführt (-> wie es ein laden getan hat als insektenvernichtungsmittel - paradoxerweise konnten kunden dort auch direkt erfahrungsberichte dazu verfassen Oo) die einen andere verwendungszweck als den konsum vorsehen (leider gibts da meist nich sehr viel sinnvolle, aber irgendnen mist kriegt man immer hin) genauso gab es probleme mit dem kaktuspulver.. ein kaktus an für sich ist nicht verboten.. aber da es als pulver vorlag wurde eine vorbereitete konsumform angenommen und es gab etwas probleme, die sich jedoch irgendwie wieder geklärt haben.. ist auch viel ansichtssache bei was man wie deuten kann |
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