Re: AW: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
Quote:
Originally Posted by Sam-Benson
Naja, zum Glück hat er es in den USA bestellt....!
Genau DAS ist FALSCH.
Laut AMG wird es erst strafbar, wenn es NICHT innerhalb der EU bestellt wurde. Wurde es innerhalb der EU bestellt und nichts davon weder im BtmG noch im AmG gelistet ist UND keine Rechnung mit dabei war, können sie einem gar NICHTS.
Das schlimmste was passieren kann wenn o.g. Kriterien zutreffen ist, der Stoff wird vernichtet das war's.
Ich kenne einen Staatsanwalt für das BtmG, der macht täglich nichts anderes als Leute in den Bau zu schicken, und der muss es wissen.
Re: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
Um Upzudaten über die Arbeit des Sachverständigenausschusses hier die Veröffentlichung vom 5.12.2011, zwar nicht zum thema RCs, dennoch um der Komplettheit Willen.
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG
Erstellt: 05.12.2011 Aktualisiert: 05.12.2011
Am 05.12.2011 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die 38. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG statt. Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen - Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
38. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 05. Dezember 2011 im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)
Der Sachverständigenausschuss hat als Empfehlung an die Bundesregierung folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss:
Der Wirkstoff Tramadol sollte nicht in die Anlagen I-III zu § 1 BtMG aufgenommen werden.
Begründung: Der Ausschuss folgt vollumfänglich der Argumentation der Arbeitsgruppe Tramadol/Tilidin (s.u.).
Beschluss:
Die Position Tilidin in Anlage III zu § 1 BtMG sollte wie folgt geändert werden:
Tilidin
- ausgenommen in festen Zubereitungen mit verzögerter Wirkstofffreigabe, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 300 mg Tilidin, berechnet als Base, und, bezogen auf diese Menge, mindestens 7,5 vom Hundert Naloxonhydrochlorid enthalten.
Begründung: Der Ausschuss folgt mehrheitlich der Argumentation der Arbeitsgruppe Tramadol/Tilidin (s.u.).
Zusatzinformationen zu den Beschlüssen des Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel von seiner Sitzung am 05.12.2011
Der im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) tagende Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel hat in seiner Sitzung am 5.12.2011 über die betäubungsmittelrechtliche Einordnung der Wirkstoffe Tramadol und Tilidin beraten.
Die vom Ausschuss beauftragte Arbeitsgruppe Tramadol/Tilidin hat in der Zeit zwischen Juni 2010 und Dezember 2011 eine systematische Auswertung der vorliegenden Daten zum Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential von Tramadol und Tilidin (in fixer Kombination mit Naloxon) vorgenommen.
Hierbei wurden neben wissenschaftlichen Publikationen u.a. Daten zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen, Erkenntnisse aus Suchtkliniken, Erkenntnisse von Strafverfolgungsbehörden, Daten aus spezifischen Monitoringsystemen, Informationen zu Rezeptfälschungen und nicht zuletzt Statistiken zum Verordnungsverhalten der verschreibenden ärztlichen Personen berücksichtigt.
Die Arbeitsgruppe kommt zu dem Ergebnis, dass Tramadol und die fixe Kombination aus Tilidin und Naloxon grundsätzlich missbrauchsfähig sind und auch missbraucht werden. Dennoch ist das Abhängigkeitspotential sowohl für Tramadol als auch für Tilidin/Naloxon, insbesondere im Vergleich zu stark wirksamen Opioiden, zunächst als gering zu bezeichnen. Unterschiede bezüglich des Missbrauchausmaßes und des wissenschaftlich belegbaren Abhängigkeitspotentials werden nachfolgend dargestellt.
Tramadol zeigt in Tierstudien nur ein sehr geringes Abhängigkeitspotential (Raffa, 2008). In Studien am Menschen wird lediglich von sehr milden Entzugserscheinungen nach Absetzen einer Dauertherapie mit Tramadol berichtet (Epstein et al., 2006). Die Auswertung der Daten zur Sicherheit und zu gemeldeten unerwünschten Arzneimittelwirkungen gibt unter Einbeziehung der Verordnungsdaten für Tramadol ebenfalls keine Hinweise auf ein erhöhtes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential.
Die Arbeitsgruppe kommt zu der Auffassung, dass die Aufnahme von Tramadol in Anlage III zum BtMG und damit die Unterstellung des Wirkstoffs unter die betäubungsmittelrechtlichen Regelungen wissenschaftlich nicht begründbar ist und eine unangemessene Maßnahme bei den Bemühungen um die Verhinderung von Missbrauch und Abhängigkeitsentwicklung darstellen würde.
Wissenschaftliche Daten zum Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential von Tilidin, bzw. der fixen Kombination aus Tilidin und Naloxon sind nur spärlich vorhanden. Die Tatsache, dass der Anfang der 1970er Jahre festgestellte intravenöse Missbrauch von Tilidin dazu geführt hat, dass der Wirkstoff den betäubungsmittelrechtlichen Regelungen unterstellt wurde und lediglich Darreichungsformen in fixer Kombination mit dem Opioid-Antagonisten Naloxon von betäubungsmittelrechtlichen Regelungen ausgenommen wurden, lässt auf ein grundsätzlich vorhandenes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential schließen. Dies wurde in einer wissenschaftlichen Untersuchung, deren Ergebnisse 1986 publiziert wurden, bestätigt (Jasinski, Preston, 1986). Durch die Kombination des Tilidin mit Naloxon konnte der intravenöse Missbrauch unterbunden werden. Missbrauch durch die orale Einnahme von Tilidin/Naloxon blieb jedoch weiterhin möglich, da Naloxon nur bei Einnahme hoher Einzeldosen zu antagonistischen Effekten an den Opioidrezeptoren führt.
Daten zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen und aus spezifischen Monitoringsystemen lassen unter Einbeziehung der Verordnungsdaten vermuten, dass vor allem für die Darreichungsform Tropfen ein erhöhtes Missbrauchspotential besteht. Diese Vermutung wird gestützt durch die Tatsache, dass sich aufgedeckte Rezeptfälschungen weitestgehend auf Tilidin/Naloxon-Tropfen beziehen und ein ungewöhnlich hoher Anteil von Tropfen auf Privatrezepten verschrieben wird. Zur Verhinderung von Missbrauch und Abhängigkeit hält die Arbeitsgruppe die vollständige Unterstellung der schnell freisetzenden Darreichungsformen der fixen Kombination aus Tilidin und Naloxon unter die betäubungsmittelrechtlichen Regelungen für gerechtfertigt und begründbar. Eine Unterstellung der Darreichungsformen mit verzögerter Freisetzung (Retard-Präparate) ist aber aus Sicht der Arbeitsgruppe wissenschaftlich nicht begründbar.
Re: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
Fällt mir jetzt schon schwer daraus konkrete Verhaltensregeln abzuleiten. Konkreter Fall: AFOAF hat 10mg eines RCs (unterliegt nicht dem BtGM und ist auch nicht vorgeschlagen) von einem Kanadischen Distributor von Research Chemicals bestellt. Zoll meint die nötige Rechnung/Zahlungsbeleg fehlen außen am Paket. Über den Inhalt wird kein Wort verloren, wenn AFOAF nicht auftaucht geht das Paket einfach zurück nach Kanada. Auf der Rechnung die sie wollen würde der Name des Produkts natürlich draufstehen. Soweit ich mir das aus den vielen uneindeutigen Posts in diversen Foren zusammenstückeln konnte sollte AFOAF davon absehen zum Zoll zu gehen, selbst wenn er mit keiner (oder nur einer kleinen Geldstrafe) Anklage rechnen muss ist die Wahrscheinlichkeit, dass er das Zeug einfach nach Hause nehmen darf recht klein oder wie seht ihr das?
Kann man im Übrigen davon ausgehen, dass die Pakete dieses Distributors wegen der fehlenden Kennzeichnung immer am Zoll hängen bleiben werden oder hatte AFOAF in diesem Fall einfach Pech und ein weiterer Versuch mit einer anderen Lieferanschrift wird wahrscheinlich unbehelligt den Zoll passieren?
Momentan bin ich etwas in Eile also hier in aller Kürze:
Du dürftest ja irgendwelche Rechnungsunterlagen haben (überweisungsforumular, kontoauszug, E-mail des Versenders). lege so was beim Zoll vor und BINGO.
Nachdem Du nichts illegales tust, jeder darf unkontrollierte Chemikalien bestellen, muss aber nachweisen, was das Produkt ist, damit der Zoll weiss, dass das wirkilch OK ist, hast Du überhaupt kein Problem.
Es liegt aber nahe, den Versender darum zu bitten, bei der Versendung nach EU (Deutschland) die Rechnung für Zollzwecke aussen drauf zu kleben. Wenn Dir dazu das Englisch nicht ausreicht bin ich gern behilflich.
Das Paket kommentarlos zurückgehen zu lassen nutzt nur dem Versender, der hat Dein Geld und bekommt auch noch seine Ware wieder um sie ein zweites Mal zu versenden.
Also, Unterlagen ausdrucken, zum Zoll bringen, Päckchen abholen.
Lieben Gruss
und tu nichts was ich nicht auch tun würde
Re: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
So hatte ich das zunächst auch gesehen, aber speziell die Geschichte: RC Sendung vom Zoll erwischt - Verhalten beim AMG-Verstoß...? - Drugs Forum
hat mich dann doch misstrauisch gemacht. Und dort wird ja empfohlen einfach abzustreiten je was bestellt zu haben, was AFOAF ja nicht mehr tun könnte wenn er mit ner Rechnung reinspaziert...
Re: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
Na ja,
Da handelte es sich ja um eine Substanz, die auf der Vorschlagsliste stand, dann kann ich mir schon vorstellen dass da mit vorauseilendem Gehorsam so eine Geschichte passiert.
Es wäre wirklich gut, zu wissen, um welche Substanz es sich handelt, und ob diese in Deutschland als Arzneimittel gilt.
Nachdem ich mir aber sicher bin dass es sich bei Deiner Substanz um eine Art "Antibabypille für Black Molly Zierfische" * handelt ist ja klar dass es sich nicht um etwas handelt was zum Missbrauch (zu welchem Zwecke auch??) geeignet wäre, oder?
TBBW
* oder war das zur Panzerpflege bei Rotwangen- Schmuckschildkröten?? Zahnwechselhilfe für Katzenhaie?? Federmilbenbekämpfung für Kongo-Graupapageier? Pilzmittel gegen gemeinen Grauschimmel auf Lophophora williamsii? Uuuups, das letzte wohl eher doch nicht...
Last edited by TheBigBadWolf; 10-05-2012 at 16:28.
Reason: Typo
Re: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
Sucht mal nach "sechsunzwanzigste verordnung zur änderung betäubungsmittelrechtlicher vorschriften".
Laut dieser sind nun folgende Substanzen im BtmG zu finden:
Re: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
<fluester>Sieht demnach so aus, als sei MXE noch nicht zur Deutschen Substanzenverbannungsverwaltungseinheit vorgedrubgen. Seltsam, die sind doch sonst immer gern auch in vorauseilendem Gehorsam den Bündnispartnern US und UK gleichauf.
Oder hab ich mich da ganz böse verguckt?
TBBW</fluester>
Re: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
Quote:
Originally Posted by egallan
Sucht mal nach "sechsunzwanzigste verordnung zur änderung betäubungsmittelrechtlicher vorschriften".
Super Input - habe den Beitrag zu Gesetzestexten entsprechend aktualisiert - siehe hier - und das Originaldokument hochgeladen.
Quote:
Originally Posted by TheBigBadWolf
Sieht demnach so aus, als sei MXE noch nicht zur Deutschen Substanzenverbannungsverwaltungseinheit vorgedrubgen. Seltsam, die sind doch sonst immer gern auch in vorauseilendem Gehorsam den Bündnispartnern US und UK gleichauf.
Oder hab ich mich da ganz böse verguckt?
Richtig, hatte Ich ursprünglich ebenfalls vermutet, aber anscheinend nicht.
Re: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
Quote:
Originally Posted by TheBigBadWolf
Demnach muss ich mir schnellstens überlegen ob mein Freund, der Wolf da womöglich den Gesetzgebern noch zuvorkommen kann,- der Wissenschaft halber.
TBBW
Dito! Ich hoffe ebenfalls, dass das mit dem Wissenschaften bei mir in bälde klappt! Auch wenn`s in Portugal nicht der Gesetzes wegen ist, sondern aufgrund leerer Hosentaschen. So, nun reichts mit off-topic...
Re: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
Hier steht das die Sachen schon im BtmG zu finden sind, allerdings steht das Gesetz erst zum 6.7.2012 auf der Tagesordnung es Bundesrates. Sprich das sind bis jetzt alles legale Substanzen.
Und auch am 6.7. ist nicht klar ob es überhaupt bearbeitet wird, denn es wurde ja schon einmal verschoben, da die Zeit nicht für alle Punkte der Tagesordnung ausreichten. Auch diesmal steht es erst an Stelle 48 oder so etwas. Daher gut möglich das es erneut verschoben wird.
Und wer sich über das Datum am Briefkopf des Schreibens wundert, dies ist das Datum an welchem das Schriftstück verfasst wurde, nicht wann es aktiv (oder ob es überhaupt aktiv) wird/ist.
Wer es sich komplett durchließt wird auch Änderungen bezüglich Cannabis, Tilidin usw. finden. Gerade die Lockerung von Cannabis für Pharmafirmen um Medikamente zu produzieren, war schon einige Male ein Klotz am Bein und Vorschläge wurden abgelehnt.
Es könnte also gut sein das die hier genannten Änderungen in dieser Form eintreten.
Kurzfassung:
1.) Wird es wegen Cannabis oder einem anderen Punkt abgelehnt, muss das Ganze neu verfasst werden, bis da jemand Zeit dafür findet können Wochen/Monate vergehen. Dazu muss es dann erneut auf die Tagesordnung des Bundesrates gebracht werden, was wieder bedeutet das es immer wieder verschoben werden könnte.
2.) Wird das Gesetz in seiner Form akzeptiert, tritt es auch nicht mit sofortiger Wirkung am 6.7. in Kraft. Im Gesetz steht auch nirgendwo etwas von "eilig", somit gibt es gewisse Vorschriften und Verfahrensweisen und zwar wird ein angenommener Vorschlag zur Gesetzesänderung in der Regel erst nach 6 Monaten aktiv. Natürlich kann es auch verkürzt werden, das war aber seither nie der Fall, selbst bei JWH018 und CP47,497, welche durch Spice per "Eilverordnung" verboten wurden, dauerte der Prozess 6 Monate. Selbst nach Annahme der Änderung dauerte es noch einige Monate bis es in kraft trat.
3.) Die Zeit reicht nicht und es wird nicht einmal in dieser Sitzung dran genommen, dann kommt da noch eine Sommerpause und es ist durchaus möglich das es noch weitere 2-4 Monate dauert bis es überhaupt mal zu einem Entschluss kommt.
Hier mal eine Liste (wer die kennt, sie stammt von SWIMs Blog und ist somit nicht "geklaut"):
Die Liste enthält so weit alle Substanzen die eher "neuer" sind bzw. keine "klassischen" Drogen wie Kokain oder Heroin. Auch Medikamente habe ich nicht mit reingeschrieben, außer sie sind eben als RC verfügbar wie Methylmetaqualon.
Liste ist alphabetisch sortiert, falls nötig kann ich sie auch ergänzen und alle Substanzen des BtmG eintragen.
Cannabinoide:
• AM-694 (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-(5-Fluorpentyl)-3-(2-Iodbenzoyl)Indol
• CP 47,497 (Anlage 2)
2-(3-Hydroxycyclohexyl)-5-(2-Methyloctan-2-yl)Phenol
• JWH-007 (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-Pentyl-2-Methyl-3-(1-Naphthoyl)Indol
• JWH-015 (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-Propyl-2-Methyl-3-(1-Naphthoyl)Indol
• JWH-018 (Anlage 2)
1-Pentyl-3-(1-Naphthoyl)Indol
• AB-001/Adamantyl Analog von JWH-018 (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-Pentyl-3-(1-Adamantoyl)Indol
• JWH-019 (Anlage 2)
1-Hexyl-3-(1-Naphthoyl)Indol
• JWH-073 (Anlage 2)
1-Butyl-3-(1-Naphthoyl)Indol
• JWH-081 (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-Pentyl-3-(4-Methoxy-1-Naphthoyl)Indol
• JWH-122 (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-Pentyl-3-(7-Methoxy-1-Naphthoyl)Indol
• JWH-200 (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-(2-(4-(Morpholinyl)Ethyl))-3-(1-Naphthoyl)Indol
• JWH-203 (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-Pentyl-3-(2-Chlorphenylacetyl)Indol
• JWH-210 (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-Pentyl-3-(4-Ethyl-1-Naphthoyl)Indol
• JWH-250 (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-Pentyl-3-(2-Methoxyphenylacetyl)Indol
• JWH-251 (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-Pentyl-3-(2-Methylphenylacetyl)Indol
• RCS-4 (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-Pentyl-3-(4-Methoxybenzoyl)Indol
ß-Phenethylamine/Amphetamine/Cathinone/Piperazine:
• 2C-B (Anlage 1)
2,5-Dimethoxy-4-Brom-Phenethylamin
• 2C-I (Anlage 1)
2,5-Dimethoxy-4-Iod-Phenethylamin
• 2C-T-2 (Anlage 1)
2,5-Dimethoxy-4-Isopropylthio-Phenethylamin
• 2C-T-7 (Anlage 1)
2,5-Dimethoxy-4-Propylthio-Phenethylamin
• 4-FA/4-FMP (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
4-Fluor-Amphetamin
• 4-FMA (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
4-Fluor-Methamphetamin
• 4-FMC/Flephedron (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
4-Fluor-Methcathinon
• 4-MA (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
4-Methyl-Amphetamin
• 4-MEC (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
4-Methyl-Ethylcathinon
• 4-MMC/Mephedron (Anlage 1)
4-Methyl-Methcathinon
• 4-MTA (Anlage 1)
4-Methylthio-Amphetamin
• Butylon (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
ß-Keto-Methylbenzodioxolylbutanamin
• DOB (Anlage 1)
2,5-Dimethoxy-4-Brom-Amphetamin
• DOC (Anlage 1)
2,5-Dimethoxy-4-Chlor-Amphetamin
• DOET (Anlage 1)
2,5-Dimethoxy-4-Ethyl-Amphetamin
• DOM (Anlage 1)
2,5-Dimethoxy-4-Methyl-Amphetamin
• DMA (Anlage 1)
2,5-Dimethoxy-Amphetamin
• Ethylcathinon (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
a-Ethylamino-Propiophenon
• MBZP (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
1-Methyl-4-Benzylpiperazin
• MDPV (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
3,4-Methylendioxy-Pyrovaleron
• Methcathinon (Anlage 1)
a-Methylamino-Propiophenon
• Methylone/MDMC (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
3,4-Methylendioxy-Methcathinon
• Naphyron (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
Naphtylpyrovaleron
• p-FPP (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
4-Fluor-Phenylpiperazin
• PMEA (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
4-Methoxy-Ethylamphetamin
• PMMC/Methedron (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
4-Methoxy-Methcathinon
• TFMPP (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
3-Trifluormethylphenylpiperazin
Sonstige Research Chemicals:
• 4-Fluortropacocain (wahrscheinlich mit der 26. Änderung des BtmG 2012)
• Methylmethaqualon (Anlage 1)
• Salvia Divinorum - Pflanzen und Pflanzenteile (Anlage 1)
EDIT: Im Thread "gesetzestexte" geht es natürlich gerade um die 26. Änderung selbst. Aber die Informationen überschneiden sich. Im Gesetzestext ist eine Substanz unter den Cannabinoiden, welche bei vielen wahrscheinlich nur Verwunderung auslöst. Daher kopiere ich die Info auch hier rein:
Quote:
Quote:
In die Anlage II des BtMG werden weiterhin die folgenden synthetischen Cannabinoide aufgenommen: 1-Adamantyl(1-Pentyl-1H-indol-3-yl)methanon
AM-694,
JWH-007,
JWH-015,
JWH-081,
JWH-122,
JWH-200,
JWH-203,
JWH-210,
JWH-250,
JWH-251,
RCS-4.
Viele wundern sich vielleicht was 1-Adamantyl(1-Pentyl-1H-indol-3-yl)methanon ist. Und wer sich nicht oder nur wenig mit Chemie auskennt, hat erst recht keinen Durchblick bei dieser Bezeichnung. Primär handelt es sich um ein direktes Derivat von JWH-018, es wird auch als Adamantyl-JWH018 gesprochen. Da die Substanz direkt von JWH018 ableitet und zur Zeit von Spice gerade JWH018 großen Wirbel machte und wohl zu den bekanntesten Cannabinoiden bei den RCs zählt, war klar das direkte Ableger davon gerne verwendet werden. Die Substanz ist wohl in mehreren "Räuchermischungen" aufgetaucht, sie wurde auch schon vor einiger Zeit bei der Bfarm diskutiert, dort wurde es meines Wissens aber auch als Adamantyl Homolog von JWH018 betitelt.
Merkwürdig ist das bei den anderen Substanzen deren gängiges Kürzel verwendet wird, hier aber nicht. Mittlerweile ist die Substanz auch als AB001 gekennzeichnet/betitelt.
Hier was Wikipedia dazu zu sagen hat:
(Quelle : Wikipedia (Englisch) unter dem Begriff AB-001)
Quote:
AB-001 or 1-pentyl-3-(1-adamantoyl)indole is a designer drug that was found as an ingredient in synthetic cannabis smoking blends in Ireland in 2010 and Hungary and Germany in 2011.[1][2][3] It is unclear who AB-001 was originally developed by, and no information has been published on its receptor binding or pharmacological profile, but it is structurally related to compounds such as AM-1248 and its corresponding 1-(tetrahydropyran-4-ylmethyl) analogue, which are known to be potent cannabinoid agonists with moderate to high selectivity for CB2 over CB1.[4][5]
Deutsche Übersetzung (nicht offiziell, nur schnell von mir gemacht):
Quote:
AB-001 oder 1-Pentyl-3-(1-Adamantoyl)Indol ist eine Designerdroge welche in Irland 2010, Ungarn und Deutschland 2011, als Inhaltsstoff in synthetischen Cannabis Räuchermischungen gefunden wurde.[1][2][3]
Es ist unklar wer AB-001 ursprünglich entwickelt hat, ebenso wurden keine Informationen bezüglich der Rezeptoren-Bindungsaffinität oder des pharmakologischen Profils veröffentlicht. Es ist aber strukturell verwandt mit Substanzen wie AM-1248 und dessen zugehörigem 1-(tetrahydropyran-4-ylmethyl) Analog. Diese sind als potente Cannabinoid-Agonisten bekannt, welche eine mittelmäßige bis hohe Selektivität für CB2 über CB1 aufweisen. [4][5]
Ich will hier nicht Off-Topic gehen, aber die Bezeichnung im Gesetzestext ist eben so unklar, das viele Käufer von RCs die Substanz kaufen würden, ohne zu wissen das sie hier verboten ist. Gerade wenn sie nur unter AB-001 aufgeführt ist und die chemische Bezeichnung anders formuliert ist wie im Gesetzestext: Wikipedia:
1-Pentyl-3-(1-Adamantoyl)Indole Deutsche Formulierung in der geplanten BtmG Änderung:
1-Adamantyl(1-Pentyl-1H-indol-3-yl)methanon
PS: Die verschiedene Formulierung liegt oft an der Genauigkeit, im Gesetzestext muss es eben exakt und ganz ausführlich geschrieben werden. Beispielsweise steht auch neben "Amphetamin" die volle Bezeichnung, der Name selbst stammt aber von "alpha-methylphenethylamin" ab. Das Problem ist, ließt man etwas von Phenethylamin, muss man wissen wie die Grundstruktur von Phenethylamin aussieht. Theoretisch könnte man die Struktur des Moleküls mit dieser Bezeichnung nicht auf ein Blatt Papier bekommen (außer man kennt eben die Grundstruktur des Phenethylamins), bei 1-phenylpropan-2-amine ist das anders, denn die Zahlen geben Auskunft wo sich was befindet und somit wird die Struktur durch die Bezeichnung eindeutig erkenntlich.
EDIT: Bei Problemen durch unbekannte Namensgebung oder unbekannten Kürzeln bei Cannabinoiden, kann man auch hier die gängigsten Sachen finden: http://www.namsdl.org/documents/Synt...poundChart.pdf
Aufgeführt sind Handelsnamen bzw. auch gängige Namen und sämtliche chemischen Bezeichnungen die verwendet werden.
Last edited by Drats; 26-06-2012 at 16:43.
Reason: Added relevant information from another thread.
Re: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
Hat eigentlich irgendwer eine Ahnung wann das Gesetz nun in Kraft tritt? Laut dem Text steht unter "Inkrafttreten" das es teilweise am tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Das wäre dann ja der 07.07.2012 gewesen, allerdings steht für einen anderen Teil nur "Datum einfügen". Ich hab da jetzt irgendwie den Überblick verloren, was wurde denn nun zum 07.07.2012 geändert und ab wann tritt der Rest in Kraft?
Re: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
Ich habe irgendwo gelesen, dass das mit sofortiger Wirkung gilt -- dieser Tagesschau-Artikel, der jetzt drei Tage alt ist, spricht von "ab sofort", obwohl die entsprechende Änderung den Bundesrat ja vorher passiert hat. Es wäre allerdings schön, dafür irgendwo eine klare gesetzliche Quelle zu finden, nicht nur für diese eine Änderung, sondern für derartige Änderungen allgemein.
Re: welche rc s sind in deutschland 100% noch legal?
Du kannst bei der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Justiz (gesetze-im-internet.de) die neu aufgenommenen Substanzen in der Anlage I finden.
Darf noch keine Links posten, sonst würd ich nen direkten Link setzen